Immobilien-Bewertung für
- Wohnimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohn- und Geschäftsobjekte
- Gewerbe- und Industrieobjekte (außer landwirtschaftliche Betriebe)
Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert gem. § 194 BauGB für u.a.
- Verhandlungsgrundlage für den Verkauf von Immobilien
- einvernehmliche Erbauseinandersetzungen (innerfamiliäre Eigentumsübertragungen, mit oder ohne Einräumung von Wohnungs- und Mitbenützungsrechten für die bisherigen Eigentümer)
- Nachweis des Verkehrswerts gegenüber Pflichtteilsberechtigten
- Nachweis des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt (im Rahmen der Erbschaftssteuer oder Teilwert bei Betriebsentnahme)
- Nachweis des Verkehrswerts gegenüber Sozialbehörden (im Rahmen des Verkaufs von Immobilien pflegebedürftiger Eigentümer)
Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert gem. § 74a ZVG für
- Zwangsversteigerungsverfahren (Vollstreckungs-Versteigerungen) oder
- Teilungsversteigerungen (zur Aufhebung von Eigentümer-Gemeinschaften)